Arbeitsrecht – Kündigung, Abfindung, Zeugnis.
Eine Kündigung ist oft ein Schock – und die Frist entscheidet über Ihre Möglichkeiten.
Womit ich Ihnen helfe.
Von der Prüfung der Kündigung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Kündigung und Kündigungsschutz
Prüfung der Kündigung, Widerspruch innerhalb der Frist und Geltendmachung der Kündigungsschutzklage.
Abfindung
Verhandlung einer angemessenen Abfindung – außergerichtlich oder im Arbeitsgerichtsverfahren.
Arbeitszeugnis
Durchsetzung eines wohlwollenden, vollständigen Zeugnisses und Korrektur ungerechtfertigter Beurteilungen.
Zahlungsansprüche
Durchsetzung von Lohn, Überstunden, Urlaubsabgeltung und weiteren Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
So gehe ich vor.
Erstgespräch
Sie schildern die Situation – wichtig ist die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist.
Prüfung
Ich prüfe Kündigung, Vertrag und Erfolgsaussichten.
Außergerichtlich
Wo sinnvoll, verhandle ich eine Einigung oder Abfindung.
Arbeitsgericht
Wenn nötig, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht.
Was Mandanten zuerst fragen.
- Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?
- Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Warten Sie damit nicht – klären Sie die Lage frühzeitig.
- Lohnt sich ein Arbeitsgerichtsverfahren überhaupt?
- In vielen Fällen endet ein Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung. Ob sich der Weg lohnt, klären wir im Erstgespräch.
Ihr Fall gehört in erfahrene Hände.
Ein Anruf genügt für den ersten Termin – in Saarbrücken oder bundesweit fernmündlich.